Erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit – Übergehen des Stadtrates rechtswidrig
Am heutigen Freitag, den 23.5.2014, um 11 Uhr übergeben Chemnitzer Piraten ihren Widerspruch zur Allgemeinverfügung zum Verbot des Konsums von alkoholhaltigen Getränken und Mitführens von gefährlichen Gegenständen vom 14. Mai 2014 im Rathaus.
Grund hierfür sind erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung, welche die beiden Initiatoren, die Stadtratskandidaten der PIRATEN Thomas Lörinczy und Mark Neis, sehen. Die Grünanlagensatzung soll dazu dienen, die Benutzung der Grünanlagen zur Erholung und Freizeitgestaltung zu regeln. Stattdessen wird sie als Grundlage missbraucht, um ohne Einbeziehung des Stadtrates Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Ordnung zu treffen.
„Gemäß dem sächsischen Polizeigesetz dürfen Polizeiverordnungen aber nur durch die Gemeinderäte, hier in Chemnitz sind das die Stadträte, erlassen werden.“ erläutert Thomas Lörinczy, der am kommenden Sonntag für die PIRATEN in den Stadtrat einziehen möchte. „Damit stellt der Erlass der Allgemeinverfügung eine Entmachtung des Stadtrates dar. Das ist meiner Auffassung nach rechtswidrig.“
Nach Meinung von Lörinczy ist auch die Begründung, dass der Sofortvollzug der Verfügung aus Gründen des öffentlichen Interesses und der Gewaltprävention erforderlich sei, nicht tragfähig. Somit beantragt er, eine aufschiebende Wirkung seines Widerspruches anzuordnen.
„Die Grünflächensatzung und die bestehende Polizeiverordnung bieten aktuell schon ausreichend Handhabe, um die Belästigung von Passanten zu unterbinden oder den Aufenthalt von alkoholisierten Personen auf öffentlichen Plätzen und in Grünanlagen zu untersagen.“, meint Mark Neis, der im Wahlkreis 2 für die PIRATEN antritt. „Ein Verbot in der Innenstadt wird nur dazu führen, dass die Probleme sich in andere Bereiche der Stadt verlagern. Das ist Symbolpolitik. Eine tragfähige Lösung kann nur gefunden werden, wenn die Stadt gemeinsam mit den Anwohnern und Gewerbetreibenden das Gespräch mit den Betroffenen sucht.“
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