Nie wieder Weihnachten?
Auch wenn es die Schlagzeile in der heutigen Morgenpost anders vermuten lässt:
der Landesverband hat nicht vor alle Feiertage abzuschaffen.
Richtig ist:
In unserer ständigen Mitgliederversammlung wird aktuell über einen Antrag abgestimmt, den wir hier nochmal zusammenfassen:
Die Piratenpartei Sachsen fordert die Abschaffung der kirchlichen Feiertage. Damit der Feiertag auch wieder für die individuell zu feiernden Ereignisse genutzt werden kann, soll im Gegenzug der Mindesturlaubsanspruch um diese Tage erhöht werden.
Sinnvolle Details:
Im Vergleich zum „normalen“ Urlaub muss der Feiertagsurlaub vom Arbeitgeber gewährt werden, weil es für den Arbeitnehmer besonders wichtige Feiertage sind. (z.B. Geburtstage in der Familie, das kultige Festival, …) Die Feiertage sollten bis spätestens 3 Monate vor Beginn des nächsten Kalenderjahres eingereicht werden.Der Feiertagsurlaub kann nicht auf Grund von Krankheit verschoben/ nachgeholt werden.
Vorteile:
Christen hätten keinen Nachteil, weil sie an ihrer Feiertagsregel nichts ändern müssten.Der Arbeitsmarkt wäre flexibler und hätte weniger Ausfälle. Jeder dürfte das feiern, was individuell feiernswert erscheint.
An den sogenannten “Stillen Tagen” sind in Sachsen alle Veranstaltungen, die über “Schank- und Speisebetrieb” hinausgehen, ab 2 Uhr in der Nacht untersagt. Dies betrifft neben Tanzveranstaltungen und Volksfesten auch musikalische Darbietungen, Zirkus & Artistik, Betrieb von Freizeitanlagen, Theater und Filmvorführungen sowie weitere gesellschaftliche Bereiche. Während normalerweise wenigstens Sportveranstaltungen abgehalten werden dürften, sind am Buß- und Bettag selbst jene streng verboten.
Wir Piraten finden die Priorisierung christlicher Feiertage in einer multikulturellen , multireligiösen und säkularisierten Gesellschaft nicht mehr zeitgemäß.Wir freuen uns über jeden Menschen, der privat oder in der Gruppe religiöse Riten zelebriert. Trotzdem muss es Nichtchristen an diesen Tagen gestattet sein, ihren Alltag ungestört leben zu dürfen.
Darum setzen sich die Piraten auch weiterhin aktiv für die Abschaffung der “Stillen Tage” nicht nur in Sachsen sondern Bundesweit ein.
gemäß § 3 SächsSFG darf man in Sachsen an bestimmten religiösen Feiertagen zu Hause bleiben, wenn betriebliche Belange dem nicht entgegen stehen. Darum ist die Streichung von § 3 SächsSFG zu fordern und eine Umschichtung in ein Gesetz zu legen, welches, wie oben beschrieben, den individuellen, rechtzeitig angemeldeten Feiertagsurlaub sichert.
Es gibt in Sachsen vier Tanzverbotstage:
Karfreitag: Tanzverbot von 0 bis 24 Uhr
Buß und Bettag: Tanzverbot von 03 bis 24 Uhr
Totensonntag: Tanzverbot von 03 bis 24 Uhr
Volkstrauertag: Tanzverbot von 03 bis 24 Uhr
(langfristig sind alle Feiertage mit „Feiertagsurlaub“ zu ersetzten)
Die Schulen werden ihre Schulferien, neben dem Mindesturlaub, auch verlängern. In Schulen wird die Verteilung der 4 Tage (langfristig alle 10 Feiertage, nicht nur die stillen) durch die Schülervertretungen mehrheitlich festgelegt, dabei dürfen auch hier maximal 2 Tage am Stück festgelegt werden.
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